Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Landkreis Limburg-Weilburg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Jugendlichen mit Wohnsitz im Landkreis Limburg-Weilburg schließen. Ebenfalls förderfähig sind Ausbildungsverträge mit Jugendlichen aus dem Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis; hier bestehen Kooperationen.
- Unternehmen, die 2023 erstmalig einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen. Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 510,00 €.
- Unternehmen, die weibliche Jugendliche in gewerblich-technischen Berufen als Auszubildende einstellen. Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 €
- Unternehmen, die Jugendliche übernehmen, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz oder Betriebsstilllegung verloren haben. Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 €.
- Unternehmen, die im Verbund ausbilden. Hier erhält jedes Unternehmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von je 510,00 €.
In Fällen, in denen eine Bundes- oder Landesförderung erfolgt, ist eine Förderung aus Mitteln des Sonderprogramms ausgeschlossen.
Antragsunterlagen können Sie bei uns anfordern oder direkt herunterladen:
Anträge können bis zum 31.12.2023 gestellt werden.