Verfahrensablauf

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Auf dieser Seite haben wir Ihnen die einzelnen Schritte und Unterlagen zur Vorbereitung eines Förderantrages zusammengestellt.

Kontakt mit dem Regionalmanagement aufnehmen:
Wer eine Idee für ein Projekt hat, aber nicht sicher ist, ob es dafür eine Förderung gibt, sollte zunächst in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob sein Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Projektbogen ausfüllen und Projektprüfung:
Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, kann der Projektträger einen Projektbogen ausfüllen, in dem er sein Vorhaben beschreibt (Benennung des Projektträgers, Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Zeitplan). Der vollständig ausgefüllte Projektbogen ist beim Regionalmanagement der LEADER-Region Limburg-Weilburg einzureichen. Den Projektbogen können Sie hier herunterladen.
Damit beginnt die offizielle Projektprüfung. Das Regionalmanagement prüft, ob das Projekt mit den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes übereinstimmt. Die Bewilligungsbehörde klärt (ggf. mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und/oder dem zuständigen Ministerium) ab, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.

Projektauswahl – Beratung im Leader-Entscheidungsgremium
Fällt die Vorprüfung positiv aus, wird das Vorhaben dem LEADER-Entscheidungsgremium vorgelegt. Das LEADER-Entscheidungsgremium tagt ca. viermal jährlich. Grundlage für die Bewertung ist der Projektbewertungsbogen. Bewertungsgrundlagen für das Regionalforum sind eine Übereinstimmung mit den Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes, aber auch Kriterien wie eine vorhandene Projektträgerschaft, eine klare Finanzierungsgrundlage, ein möglichst zeitnaher Start der Projektumsetzung und nicht vorhandene behördliche Hürden.
Für jedes im Entscheidungsgremium zur Beschlussfassung vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und Priorisierung des Projektes im Sinne der regionalen Strategie und den Querschnittszielen zur ländlichen Entwicklung des Landes Hessen darstellt. Zur Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Projektauswahl wird die Projektbewertung und die Entscheidung des Gremiums dokumentiert und ggf. im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die drei Sektoren im Gremium unter Einhaltung aller Bestimmungen an der Entscheidung beteiligt waren, und dass betroffene Projektträger von der Abstimmung ausgeschlossen waren. Zur Projektauswahl genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Gremiumsmitglieder.
Ein Projekt wird zur Förderung ausgewählt, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

• Mindestkriterien
• Entwicklungskriterien des Regionalen Entwicklungskonzeptes
• Beitrag zu den Querschnittszielen zur ländlichen Entwicklung des Landes Hessen (EPLR).

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Bewertungsbogen und im Entwicklungskonzept. Eine positive Entscheidung des Regionalforums ist zwingend Bestandteil des Förderantrags. Den Bewertungsbogen finden Sie hier und die grafische Darstellung eines Projektablaufs hier.

Benachrichtigung und Antragsstellung:
Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen Förderantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung bei der Antragsstellung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde. Hier erfahren Sie mehr über die Bewilligungsbehörde.

Wichtig: Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde darf mit dem Projekt begonnen werden, es dürfen vorher bspw. nicht bereits Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden!

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