24. Limburger Gründertag am 2. September 2021

Ana Meuer und Marion Knaack gründen erfolgreich und halten ihr Business – trotz Corona

Sprachen und fremde Kulturen bestimmen von klein auf das Leben von Ana Meuer. Als Kind kroatischer Einwanderer wächst sie zweisprachig auf. Nach dem Abitur absolviert sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin, schließt erfolgreich ein BWL-Studium ab und findet 15 Jahre ihre berufliche Erfüllung in der pharmazeutischen Industrie. Für das international ausgerichtete Unternehmen ist sie viel unterwegs: Spanien, Italien, Großbritannien und viele andere Länder stehen auf dem Reiseplan der gebürtigen Limburgerin. Sie verbringt beruflich viel Zeit im Ausland und ist häufig weg von Zuhause. Als vor fünf Jahren Ana Meuers kleiner Sohn zur Welt kommt, ist schnell klar, dass sie sich beruflich neu erfinden muss. Mit Mut und klaren Visionen übernimmt die Kosmopolitin Mitte 2018 die rund vierzig Jahre zuvor gegründete ‚Nations‘ – eine Sprachschule für Firmenkunden. Sie verlegt den Firmensitz kurzerhand vom Rhein-Main-Gebiet nach Limburg. Von dort organisiert sie mit ihrem Team Sprachtrainings und individuelle Seminare für Fach- und Führungskräfte renommierter Unternehmen in ganz Deutschland und unterstützt sie beim Ausbau ihrer globalen Kompetenz in internationalen Geschäftsbereichen. Ob Englisch, Spanisch, Deutsch, Italienisch, Französisch oder exotische Sprachen, wie Mandarin, Ana Meuer kann auf über hundert muttersprachliche Sprachlehrer zurückgreifen, die den Teilnehmern nicht nur die Sprache, sondern auch interkulturelles Know-How der jeweiligen Zielländer vermitteln. „Damit ersparen wir unseren Kunden manche Ehrenrunde im Fettnäpfchen landesspezifischer Gepflogenheiten“, fügt die Unternehmerin augenzwinkernd hinzu.

Corona öffnet zusätzliche Märkte

In die Zukunft sieht die 43jährige sehr zuversichtlich: „Durch die Corona-Pandemie mussten auch wir auf virtuelle Formate umstellen. Für uns hat es den Vorteil, dass wir nun weltweit agieren und Kunden in Sydney, Manila, Singapur, Russland, Südamerika, USA, Kenia und ganz Europa mit Trainings betreuen“, resümiert die sympathische Chefin.

Ebenfalls von der Corona-Krise überrascht worden ist Martina Knaack. Sie hat sich zusammen mit ihrer ehemaligen Kollegin Sabine Saltenberger im November 2019 selbständig gemacht. Die Gesundheitsmanagerin und die Diplom-Psychologin gründeten in Limburg-Eschhofen „Quality-Think“. Sie hatten sich Stressbekämpfung, Schlafprävention und Krisenbewältigung zur Aufgabe gemacht. „Natürlich wollten wir das ‚Face-to-Face‘ machen, bis Corona uns einen Strich durch die Rechnung machte“, erinnert sich die 57jährige Gründerin. Die beiden entwickelten dann in akribischer Kleinarbeit ein modulares Onlineprogramm zur Stressreduktion. Dieses wurde von der ‚Zentralen Prüfstelle für Prävention‘ zertifiziert, so dass die Krankenkassen zwischen achtzig und hundert Prozent der Teilnahmegebühren erstatten. Inzwischen haben schon rund tausend Menschen teilgenommen. „Als Selbständige muss man immer den Blick auch in die Zukunft richten“, betont die Elzerin. Aktuell arbeitet sie zusammen mit ihrer Geschäftspartnerin an einem Business-Seminar für Frauen, die gründen wollen. „Wir wissen aus eigener Erfahrung, über welche Steine man stolpern kann und können mit unserer Erfahrung, aber auch mit unserer fachlichen Expertise helfen, erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten.“

24. Gründertag am 2. September in Limburg Wer sich ebenfalls mit dem Gedanken einer Firmengründung oder -übernahme trägt, kann sich am Donnerstag, 2. September, ab 19 Uhr in der IHK Limburg beim 24. Limburger Gründertag kostenlos von Experten beraten lassen und Vorträge besuchen. Dort werden neben Ana Meuer auch zwei weitere Existenzgründer über ihren Start in die Selbständigkeit berichten. Veranstaltet wird der Gründertag von der Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg, IHK Limburg, Wirtschaftsförderung Limburg-Weilburg-Diez und der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar.




Digital-Zuschuss 2021: Nächster Förderaufruf am 31. August!

t-land-hessenDas Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in 2021 Unternehmen erneut einen Zuschuss für ihre Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Wer wird gefördert?
Unternehmen und auch freie Berufe mit Sitz in Hessen können bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert werden.
Bedingung ist, dass die Maßnahmen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der nächste Call zum Digital-Zuschuss wird am 31.08.2021 stattfinden.
Wo muss der Antrag gestellt werden? Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar.
Die Auswahl der Bewerber für eine Antragsstellung erfolgt über ein Online-Zufallsauswahlverfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.




LEADER Kooperationsprojekt Fachkräftestrategie

Das Kooperationsprojekt geht mit vielen Ideen für Maßnahmen rund um das Thema Fachkräftesicherung nunmehr in die Endphase. Seit dem Projektauftakt im Oktober 2019 haben sich Institutionen, Unternehmen und lokale Akteure länderübergreifend in vier Arbeitsgruppen engagiert eingebracht und viele Ansätze zur Fachkräftesicherung in der Region entwickelt. Darunter finden sich konkrete Umsetzungsvorschläge für eine Großveranstaltung zur Berufsorientierung im Wirtschaftsraum, eine Kampagne für Studienzweifler, eine Informationsveranstaltung zu ausbildungsintegrierten Studienangeboten, eine Plattform zur regionalen Bindung,  ein „Förderangebot-Lotse“ als unternehmerorientierte Plattform zu Fördermöglichkeiten, die Verbesserung des Informationsflusses zu Förderinstrumenten, die bedarfsgerechte Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, das Leuchtturmprojekt „Ausbildungsberufe“ – unbekannte Ausbildungsberufe bekannter machen sowie den Themen Betriebsnachfolgen und attraktive Arbeitgeber.

Alle Beteiligten arbeiten nun auf die Abschlusskonferenz der Arbeitsgruppen hin, mit dem Ziel einzelne Maßnahmen in der noch verbleibenden Zeit umzusetzen oder zur Förderantragsreife für die nächste LEADER Förderperiode auf den Weg zu bringen. Parallel dazu entsteht ein umfassender Initiativenkatalog für den Wirtschaftsraum. In einer öffentlichen Abschlussveranstaltung sollen letztlich die Ergebnisse und die Fachkräftestrategie vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Kooperationsprojekt finden Sie hier




Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise

Noch bis zum 23. April 2021 läuft die Bewerbungsphase des Innovations- und Wachstumspreis des Landes Hessen. Der Wettbewerb „Hessen-Champions“ würdigt auch in diesem Jahr besondere unternehmerische Erfolge in den Kategorien: Innovation, Weltmarktführer und Jobmotor.
Der Schirmherr des landesweiten Wettbewerbs Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir betont: „Viele hessische Unternehmen sind in einer ernsten Lage. Umso mehr beeindrucken die Energie, die Flexibilität und der Ideenreichtum, mit denen sie sich der Corona-Krise entgegenstellen. Deshalb möchten wir gerade in diesem Jahr mit unserem Wettbewerb auf den enormen hessischen Unternehmergeist hinweisen“.
Bewerben können sich alle Unternehmen mit Sitz in Hessen. Insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich am Wettbewerb in der Kategorie Innovation zu beteiligen. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Wirtschaft, Politik und Medien entscheidet in einem zweistufigen Auswahlverfahren über die Gewinner in den drei Kategorien. Aus allen Bewerbungen werden zunächst drei bis vier Unternehmen pro Kategorie für das Finale nominiert. Die Nominierten stellen sich dann im September mit kurzen Präsentationen der Hauptjury aus Wirtschaft, Politik und Medien vor. Die Gewinner werden im Rahmen des Hessischen Unternehmertages am 26. Oktober 2021 in Wiesbaden bekannt gegeben.
Auch Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH, ist sich sicher: „Top-Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen und innovativen Produkten werden eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Krise spielen“.
Weitere Informationen und Bewertungskriterien rund um den Wettbewerb finden Sie unter: www.hessen-champions.de




Digital-Zuschuss Hessen 2021

Das Land Hessen fördert KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Die Förderhöhe ist auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) schriftlich – nicht elektronisch – zu stellen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Im Vorfeld der Antragstellung ist die Teilnahme am Förderaufruf zwingend notwendig. Diese erfolgt über eine Online-Registrierung auf der Homepage der WIBank:
https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940

Prüfen Sie anhand des Merkblattes, inwieweit Ihr Vorhaben oder Teile Ihres Vorhabens förderfähig sind:
https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/464736/f3cc872449598f6402d3ac38b69f9d24/download-merkblatt-digitalisierungsmassnahmen-data.pdf

Für weitere Fragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner:
WIBank – Technologie
Tel.: 069 9132-7474




Aufbau von Ladeinfrastruktur 2021

Das hessische Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur geht in die nächste Runde: Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt Unternehmen und Kommunen rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte Anwendungsfälle im öffentlichen Raum.  Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort. Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen.
Das Förderangebot wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger betreut. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Einreichfrist endet am 30.04.2021. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer postalischen Zusendung. Die Förderung endet spätestens am 31.10.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden und die Ladeinfrastruktur muss in Betrieb genommen worden sein. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung Hessen.




Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe sind gestartet.

Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Wie auch bereits bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember war zuvor am 22.12. für Soloselbständige und am 23.12. für sogenannte prüfende Dritte (u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) gestartet. Ab heute fließen die Abschlagszahlungen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmal im Überblick:

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können. Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt. Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.
Die Antragstellung erfolgt wiederum über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. 



Bürger-/Arbeitnehmerbefragung

Um drohenden Leerständen in der Stadt entgegenzusteuern und den Wirtschafts- und Handelsstandort Limburg zu stärken, hat die Stadt eine Bürger- bzw. Arbeitnehmerbefragung konzipiert.

Wie in vielen deutschen Städten, gewinnt auch in Limburg die Problematik leerstehender Gewerbeimmobilien – begünstigt durch die derzeitige Corona-Krise sowie den zunehmenden Online-Handel – immer mehr an Bedeutung.

Die WFG möchte die Stadt bei diesem wichtigen Vorhaben unterstützen.

Hier geht es zum Umfragelink: www.limburg.de/umfrage                                                  

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.




No­vem­ber­hil­fe/Neu­start­hil­fe für So­lo­selbst­stän­di­ge

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll während der schwierigen Zeit der befristeten Schließungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden.

Sie haben sich außerdem darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten: Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.

Weitere Informationen finden Sie hier




Das Guts(ch)einportal der WFG – Sie tun etwas Gutes

Kaufen Sie Gutscheine für Ihre Lieblingsunternehmen und helfen diesen damit durch die Krise. Das Geld landet umgehend beim Unternehmen und hilft dabei, Mieten, Personal und andere Rechnungen zu bezahlen, obwohl der Betrieb zur Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Sobald die Unternehmen wieder regulär öffnen dürfen, können Sie Ihre erworbenen Gutscheine dann einlösen.

Der Fairness halber muss allerdings erwähnt sein, dass wahrscheinlich auch trotz Ihrer Unterstützung leider nicht alle Unternehmen die Krise schadlos überstehen werden. Ein Risiko bleibt also! Allerdings wäre es doch viel schlimmer, wenn wir einfach nur rat- und tatlos zuschauen würden, wie zum Beispiel unser Lieblingsrestaurant, der kleine Laden in der Altstadt oder der Bäcker mit den leckeren Sonntagsbrötchen (und natürlich viele andere mehr!) ohne Unterstützung noch stärker zu kämpfen hätten…

Mit wirsindlimburgweilburgdiez.de wird der heimischen Wirtschaft eine Plattform geboten, um die aktuell am stärksten betroffenen Branchen, wie Gastronomie und Einzelhandel, übersichtlich darzustellen und ihr durch die Möglichkeit, online Gutscheine für den jeweiligen Lieblingsort zu bewerben, wichtige Unterstützung zu leisten.

Da einige Betriebe bereits auf bestehende Lösungen oder eigene Shopsysteme setzen, bietet wir keine weitere/eigene Gutscheinlösung an, sondern setzen auf bestehende Möglichkeiten und sehen uns vor allem als zentrale Plattform für die heimische Wirtschaft.

Sie können ganz einfach Gutscheine zum Verkauf anbieten, indem Sie ein eventuell schon bestehendes Gutscheinsystem nutzen und Ihr Unter- nehmen auf der Interentseite unter https://www.wirsindlimburgweilburgdiez.de/  
darstellen lassen.