Damit Sie die benötigten Fördermittel auch bewilligt bekommen, haben wir vorab einiges wissenswerte für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Die Anträge sind in der Regel bei Ihrer Hausbank bzw. einem Kreditinstitut ihres Vertrauens zu beantragen.
- Anträge für öffentliche Fördermittel müssen immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vor der Antragstellung darf mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen werden.
- Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Die öffentliche Förderung soll eine Anreiz-Wirkung haben.
- Gesamtfinanzierung sollte gesichert sein. Der Antragsteller soll sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen (in der Regel 15% Eigenkapital erforderlich).
- Öffentliche Kredite sind banküblich abzusichern, evtl. durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank des Landes.
- Die Mittel sind nach Erhalt der Zusage unverzüglich für den festgelegten Zweck zu verwenden; über die Verwendung ist ein Nachweis zu führen.
- Eine Mehrfachförderung des selben Vorhabens ist ausgeschlossen.
Hier finden Sie Förderprogramme der KfW für Existenzgründer und junge Unternehmen