Aktuell – „Corona-Förderprogramme“ für Unternehmen!

Kurzfristige Liquiditätshilfen des Landes Hessen:

  • Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen können im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Hessische KMU) über ihre Hausbank Nachrangdarlehen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei. Nähere Auskunft erteilt die WIBank.

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen kommen außerdem in Frage:

  • Kapital für Kleinunternehmen (KfK), das kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätigen mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro gewährt. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig. Nähere Informationen bei der WIBank.
  • Aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.  Informationen bei der WIBank.
  • Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit 80prozentiger Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal oder die Hotline 0611 1507-77.

Das Land Hessen übernimmt außerdem in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu hier

 Links und Telefonnummern: